Grundsätzlich ist Verhütung in Deutschland keine Kassenleistung.


Aktuell übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Verhütungsmittel bis zum 22. Geburtstag, wenn es zu therapeutischen Zwecken verschrieben wird. Beispiele hierfür sind eine Verschreibung der Pille bei Endometriose. Für eine Erstattungsfähigkeit durch Krankenkassen müsste trackle also eine Heilwirkung haben, welche unser Sensorsystem aber ausdrücklich nicht hat.


Es gibt einzelne Krankenkassen, die als Service für ihre Mitglieder gesundheitsunterstützende Serviceleistungen finanzieren oder teilerstatten, wie zum Beispiel in Form von Bonusprogrammen. Dies ist aber immer eine individuelle Vereinbarung und basiert nicht auf einer gesetzlichen Regelung.


Frag also am besten direkt bei Deiner Krankenkasse nach, ob die Möglichkeit auf einen Zuschuss für trackle zum Zweck der Verhütung oder des Kinderwunsches besteht!